Schulanmeldung
Aufnahmebedingungen
Erfolgreicher Abschluss der 8. Schulstufe, d. h. eine positive Beurteilung in allen Pflichgegenständen (ausgenommen sind Latein bzw. Zweite lebende Fremdsprache, Geometrisches Zeichnen sowie zusätzliche schulautonome Pflichtgegenstände).
Regelung für die Mittelschulen (MS)
Bei der Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler wird ab der 6. Schulstufe zwischen zwei Leistungsniveaus, mit den Bezeichnungen "Standard" und "Standard AHS", unterschieden. Die Beurteilung nach dem Leistungsniveau "Standard AHS" entspricht jenem der AHS-Unterstufe. In beiden Leistungsniveaus sind Noten von 1-5 möglich. Im Zeugnis wird ausgewiesen, nach welchem der beiden Leistungsniveaus eine Schülerin bzw. ein Schüler beurteilt wurde.
Nach erfolgreichem Abschluss der vierten Klasse der Mittelschule ist der Übertritt in eine berufsbildende höhere Schule möglich, wenn die Schülerin oder der Schüler in allen leistungsdifferenzierten Pflichtgegenständen gemäß dem höheren Leistungsniveau (Standard AHS) oder gemäß dem niedrigeren Leistungsniveau (Standard) nicht schlechter als mit "Gut" beurteilt wurde.
Aus jenen Pflichtgegenständen, in denen die Voraussetzungen nicht erfüllt werden, ist eine Aufnahmsprüfung abzulegen.
Die schulautonomen Reihungskriterien der HLW Lipizzanerheimat
- Die Beurteilungen in den Gegenständen Deutsch, Mathematik und Englisch werden zu einer Punktesumme addiert, wobei der Gegenstand Englisch wegen des Sprachenschwerpunktes doppelt gewertet wird.
- Die Reihung erfolgt nach der Punktesumme.
- Ist bei gewissen Bewerberinnen oder Bewerbern auf Grund eines Punktegleichstandes keine eindeutige Aussage möglich, ob sie aufgenommen werden können, so sind für diese weitere Kriterien heranzuziehen:
- Bewerberinnen oder Bewerber, wo eine Schwester oder ein Bruder die HLW Lipizzanerheimat besucht, ist der Vorzug zu geben.
- Ist das Kriterium 1 nicht anwendbar, so ist die Wohnortnähe als weiteres Kriterium heranzuziehen.
- Ansonsten entscheidet der Gesamtdurchschnitt aller Noten.
Anmeldung für das Schuljahr 2026/27:
Montag, 23. Februar bis einschließlich Freitag, 6. März 2026
(MO–DO: 08:00–13:00 Uhr, FR: 08:00–12:00 Uhr)
Folgende Unterlagen sind vorzulegen
- Schulnachricht der 8. Schulstufe im Original
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis (des Kindes oder der Erziehungsberechtigten)
- Meldezettel
- e-card des Kindes
Anmeldeformulare & Informationsblatt
Anmeldeformulare und Informationsblatt für das Aufnahmeverfahren können nachfolgend ausgedruckt werden.
Anmeldebogen